Neues Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft
23.05.2024Am 14. Mai 2024 trat das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft, das das bisherige Telemediengesetz (TMG) ablöst. Betreiber von Websites, Online-Shops und anderen digitalen Diensten müssen nun ihre Impressumsangaben, Datenschutzerklärungen und Cookie-Banner überprüfen und anpassen. Obwohl die inhaltlichen Regelungen weitgehend unverändert bleiben, müssen Verweise auf veraltete Normen aktualisiert werden. Beispielsweise wird „Informationspflichten nach § 5 TMG“ jetzt zu „Informationspflichten nach § 5 DDG“.
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