Verfassungswidrig: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form
gegen das Grundgesetz verstößt.
Seit 2008 wurden Telekommunikationsverkehrsdaten (aus Mail-, Telefon- Internetnutzung) sechs Monate lang gespeichert.
Diese Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.
Bis die Bundesregierung nachgebessert hat, sind die Gesetzesanpassungen nicht mehr gültig.
Das Verfassungsgericht hat massive Einschränkungen angemahnt, da der Gesetzger seiner Verantwortung für die Begrenzung und Verwendungszwecke nicht nachgekommen ist.

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