Jetzt mit der Überbrückungshilfe III zur neuen Homepage

Die Frist für Anträge zur Überbrückungshilfe III wurde bis 31. Oktober 2021 verlängert (Überbrückungshilfe III Plus). Damit haben kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen, also auch Soloselbständige und Freiberufler weiterhin die Möglichkeit, bis zu 20.000 €uro für Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten, sofern sie in einem oder mehreren Monaten des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum jeweiligen Referenzzeitraum im Jahr 2019 erlitten haben.

Corona Hilfsprogramm fördert Digitalisierungsmaßnahmen 

Zu den förderungsfähigen Maßnahmen zählen bestimmte vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten, unter anderem Digitalisierungsinvestitionen von einmalig bis zu 20.000 €uro. Exemplarisch werden folgende Investitionen in die Digitalisierung genannt  (vgl. hier):

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen
  • Lizenzen für Videokonferenzsysteme
  • erstmalige SEO-Maßnahmen
  • Website-Ausbau
  • Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind

Übrigens: Die Überbrückungshilfe III fördert auch Investitionen in Ihre IT-Hardware. 

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen.

So hoch ist die Förderung der Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III richtet sich nach dem Umsatzrückgang des jeweiligen Fördermonats im Vergleich zum jeweiligen Monat aus 2019. 
Demnach erstattet die Überbrückungshilfe III 

  • bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 %

Handeln Sie jetzt und stellen Sie Ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III 

Sie sind anspruchsberechtigt? Dann nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie jetzt durch einen prüfenden Dritten, zum Beispiel Ihren Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt für Sie den Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Übrigens: Auch die dadurch entstehenden Kosten werden bezuschusst.

So leicht kommen Sie zu Ihrer neuen Website

Ihre Website ist Ihr Aushängeschild und Ihre digitale Visitenkarte. Nutzen Sie das Potential, das eine gute Website für Ihr Unternehmen und Ihren unternehmerischen Erfolg bietet. Kontaktieren Sie uns für den Ausbau Ihrer Website, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen oder Foto-/Video-Shootings. Unser Team von SCHWARZ Media & Design berät Sie kostenlos und unverbindlich, damit wir gemeinsam durchstarten können, sobald die Bewilligung Ihres Förderungsantrags vorliegt. 

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