Bereits seit einigen Wochen kursieren zahlreiche Schreiben von diversen Privatpersonen, die eine angebliche Rechtsverletzung beim Besuch der Webseite des Empfängers wegen einer Datenübertragung durch die Nutzung von Google Fonts rügen. Aktuell sind zusätzlich noch anwaltliche Abmahnschreiben im Umlauf.
Dazu Empfehlen wir Ihnen Webseite Prüfen und (Google) Fonts lokal einbinden.
Lassen Sie dazu die Prüfung von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder anderen Beratern wie Händlerbund, IT-Recht Kanzlei etc. Ihrer Webseite oder Online-Shop vornehmen und melden sich bei uns mit den Ergebnissen wir prüfen diese und erstellen Ihnen ein Individuelles Angebot für Behebung der beschriebenen Punkte.
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Wir können wir keine Rechtsberatung anbieten. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten oder Anwalt. Bei technischen fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.